Ortsrecht; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.11.2022 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag gestellt, dass für die Gemeinde Hausham eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen werden soll. Der entsprechende Antrag ist in der Anlage beigefügt.

Aufgrund Art. 22 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Kommunalabgabengesetz können Gemeinden eine entsprechende Zweitwohnungssteuersatzung erlassen. Das Muster einer Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Bereits im Jahr 2004 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Hausham mit dem Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung befasst, im Ergebnis aber dann darauf verzichtet.

Eine erste Bestandaufnahme ergab, dass derzeit 335 Personen in Hausham mit Nebenwohnsitz gemeldet sind. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass in diesem Personenkreis sehr viele Betroffene seit Jahren gemeldet sind, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nur aus pragmatischen oder nostalgischen Gründen eine derartige Anmeldung vorgenommen haben (sog. „Karteileichen“). Dies sind z. B. Personen, die aufgrund Alter oder Gesundheit einen geeigneten Heimplatz in einer anderen Gemeinde bezogen haben (ca. 40 Personen).
Zudem sind auch viele Kinder bzw. andere Angehörige von Wohnungseigentümern noch mit Nebenwohnsitz gemeldet, die aber über keine eigene Wohnung verfügen (ca. 50 Personen).

Zu dem typischen Personenkreis, der von der Zweitwohnungssteuer betroffen ist zählen:

14 Eigentümer von Häusern im Feriendorf Holz und

18 sich in Ausbildung als Pflegefachkräfte am Krankenhaus Agatharied befindliche Personen, die in den angebotenen Wohnungen untergebracht wurden.

Eine genaue Berechnung des Steueraufkommens kann im Vorfeld leider nicht erfolgen. Um den entsprechenden Personenkreis auffordern zu können, eine aussagekräftige Steuererklärung abzugeben, muss eine entsprechende Satzung bereits erlassen worden sein.

Eine Umfrage bei Nachbargemeinden ergab, dass es im nördlichen Landkreis (u. a. Holzkirchen) keine Zweitwohnungssteuersatzung gibt. Selbstverständlich haben die typischen Touristengemeinden wie im Tegernseer Tal oder Schliersee eine entsprechende Satzung erlassen.

Als geeignete Vergleichsgemeinde kann die Stadt Miesbach herangezogen werden. Bei einer doch wesentlich größeren Einwohnerzahl als Hausham (11.500 Miesbach – 8.400 Hausham) hat sich nach Durchführung der Steuererhebung ergeben, dass für 50 Wohnungen eine Zweitwohnungssteuer anfällt. Dabei hat sich ein jährliches Steueraufkommen von 45.000 € für die Stadt Miesbach ergeben.

Beschlussvorschlag

 (entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlassen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt 15 % der Nettojahreskaltmiete. Ist der Bewohner der Zweitwohnung der Eigentümer, setzt die Gemeinde eine fiktive Jahreskaltmiete auf Basis der aktuellen Mietpreise fest.

Beschluss

 (entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlassen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt 15 % der Nettojahreskaltmiete. Ist der Bewohner der Zweitwohnung der Eigentümer, setzt die Gemeinde eine fiktive Jahreskaltmiete auf Basis der aktuellen Mietpreise fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Dokumente
Antrag Bündnis 90 Die Grünen (.pdf)
Zweitwohnungssteuersatzung Muster (.pdf)

Datenstand vom 13.02.2023 08:01 Uhr