Freiwillige Feuerwehr Hausham; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Hausham und dessen Stellvertreters gemäß Art. 8 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG ist nach Ablauf von sechs Jahren eine Neu- bzw. Wiederwahl der Kommandanten notwendig. Die Neuwahlen führte die Freiwillige Feuerwehr Hausham bei ihrer Dienstversammlung am 28.01.2023 durch.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Schreiben vom 02.02.2023 hat der Kreisbrandrat des Landreises Miesbach, Herr Anton Riblinger, keine Einwendung gegen die Bestätigung der Kommandanten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und die Wahl von Herrn Florian Silbernagl, Brentenstr. 4a, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der stellvertretende Kommandant, Herr Florian Silbernagl, innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

  • Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

  • Lehrgang für Zugführer

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Marcus Kober, Brentenstraße 14, 83734 Hausham, zum Kommandanten der FF Hausham und die Wahl von Herrn Florian Silbernagl, Brentenstr. 4a, 83734 Hausham, zum stellvertretenden Kommandanten der FF Hausham.

Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der stellvertretende Kommandant, Herr Florian Silbernagl, innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:

  • Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr

  • Lehrgang für Zugführer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Schreiben Kreisbrandrat (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2023 13:29 Uhr