Haushalt 2023;
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 20.03.2023 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2023 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.
Beschlussvorschlag
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.211.500 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.698.500 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 3.214.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Beschluss
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.211.500 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.698.500 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 3.214.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2023 21:40 Uhr