Ortsrecht; Entscheidung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In § 13 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES) sind die Gebühren für die Fett- und Stärkeabscheider wie folgt geregelt:

„Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:
  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:
95,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,
- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:
180,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage.
Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 27,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.“

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) regte an, für Gebührenteilbereiche aufgrund gestiegener Preise (Kraftstoffe usw.) die Gebühren anzupassen. 
Durch die Anpassung der Gebühren in den Teilbereichen kann dann wieder eine Kostendeckung erreicht werden. 

Derzeit sind 23 Haushalte bzw. Firmen im Gemeindebereich davon betroffen. 

Der ZAS schlägt folgende Bereiche zu erhöhen:
  • Bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:
Entleerung bis 4,0 m³
Gebühr alt:         95,00 €
Gebühr neu:         105,00 €

  • Bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:
Gebühr alt: 180,00 €
Gebühr neu: 190,00 €

  • Für die örtliche Überprüfung 
Gebühr alt:        27,00 €
Gebühr neu:        30,00 €

Die sonstigen Gebührentatbestände für Leerungen ab 4,1 m³ bleiben unverändert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES):


Änderungssatzung

§ 1


§ 13 erhält folgende Fassung:


Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:

  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:

105,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:

190,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 

240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 

410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 

580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,


Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 30,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.


§ 2
Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungsatzung (BGS-EWS/FES):


Änderungssatzung

§ 1


§ 13 erhält folgende Fassung:


Für die Entleerung der Fett- und Stärkeabscheider mit einem Sonderfahrzeug werden folgende Gebühren festgesetzt:

  • bis 4,0 m³ Gesamtinhalt:
- bei vom ZAS vorgegebener, turnusmäßiger Leerung:

105,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

- bei außertourlicher Leerung, nach Aufforderung durch den Eigentümer:

190,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 4,1 m³ bis 7,0 m³ Gesamtinhalt: 

240,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • von 7,1 m³ bis 14,0 m³ Gesamtinhalt: 

410,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,

  • über 14,1 m³ bis 21,0 m³ Gesamtinhalt: 

580,00 € pro Leerung und Abscheideranlage,


Wenn bei einer örtlichen Überprüfung im Turnus festgestellt wird, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fallen 30,00 € pro Überprüfung und Abscheideranlage an.


§ 2
Die Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2023 21:40 Uhr