Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg", 1. Änderung;
Änderungs - und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Derzeit finden die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes statt. Aufgrund der Erschließungsplanung ist in der Planzeichnung eine Anpassung der Höhenlage der Gebäude erforderlich sowie die Versetzung der Baulinie von der Südseite auf die Nordseite.
Durch die Verlegung der Baulinien von der Südseite auf die Nordseite ist gewährleistet, dass südseitige Anbauten möglich sind.
Zudem werden die Textlichen Festsetzungen zur Bauweise, zur Baugestaltung und zur Grünordnung ergänzt bzw. konkretisiert.
So dürfen auch Außentreppen mit einer Tiefe von max. 1,20 m die Baugrenzen überschreiten und der Höhenversatz der Doppelhaushälften darf unmittelbar am Haus bis zu einer Tiefe von 3 Meter durch eine bis zu 0,5 m hohe Stützmauer ausgeglichen werden.
Die zulässige Dachneigung der Doppelhäuser wird von max. 25° auf max. 26,6° erhöht, da sich diese Dachneigung durch den festgesetzten Höhen- und Seitenversatz der Haushälften ergibt. Mit dieser max. Dachneigung ist es möglich, dass beide Gebäudehälften dieselbe und die max. Wandhöhe von 6,80 m ausschöpfen können.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ zu ändern und billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ zu ändern und billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 10:14 Uhr