Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße", 2. Änderung; Änderungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2023 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Im gültigen Bebauungsplan befindet sich an der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereichs ein 
als Grünfläche ausgewiesenes ca. 400 m² großes Grundstück. Ursprünglich sollte das Grundstück als Fläche für ein Regenrückhaltebecken und u.U. für ein Pumpwerk zur Schmutzwasser- und Oberflächenentwässerung dienen.

Zwischenzeitlich wurden am östlich gelegenen Grundstück Flur-Nr. 667 Dienstbarkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen zugunsten des gemeindlichen Grundstücks Flur-Nr. 703/0 bestellt. Mit diesem Durchleitungsrecht sind für das Neubaugebiet ein unmittelbarer Anschluss an den Schmutzwasserkanal in der Schlierachstraße sowie eine Einleitung des Oberflächenwassers in die Schlierach jeweils im natürlichen Gefälle möglich. Somit ist die Errichtung eines Pumpwerks hinfällig und nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim ist auch kein Regenrückhaltebecken mehr vorzuhalten. 
Da die Grünfläche damit nicht mehr für öffentliche Zwecke der Entsorgung vorgehalten werden muss, kann die Grünfläche auch bebaut werden. Der nördliche Bereich des Bebauungsplans wurde deshalb neu überplant. 

Im Zuge der Erschließungsplanung hat sich herausgestellt, dass die Errichtung des Wirtschaftsweges an der vorgesehenen Stelle aufgrund der Hangsteigung zu massiven Eingriffen in den geschützten Hangbereich führen würde und zum nördlich gelegenen Grundstück im Bereich der Terrasse eine bis zu 1,70 m hohe Stützmauer errichtet werden müßte. Aus diesem Grund wurde eine alternative Lage des Wirtschaftsweges erarbeitet und im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen.

Für einige Grundstücke ist aufgrund der Erschließungsplanung eine Anpassung der Höhenlage der Gebäude notwendig.

Zudem werden die Textlichen Festsetzungen zur Bauweise, zur Baugestaltung und zur Grünordnung ergänzt bzw. konkretisiert. 
So dürfen auch Außentreppen mit einer Tiefe von max. 1,20 m die Baugrenzen überschreiten und der Höhenversatz der Doppelhaushälften darf unmittelbar am Haus bis zu einer Tiefe von 3 Meter durch eine bis zu 0,5 m hohe Stützmauer ausgeglichen werden.
Die zulässige Dachneigung der Doppelhäuser wird von max. 25° auf max. 26,6° erhöht, da sich diese Dachneigung durch den festgesetzten Höhen- und Seitenversatz der Haushälften ergibt. Mit dieser max. Dachneigung ist es möglich, dass beide Gebäudehälften dieselbe und die max. Wandhöhe von 6,80 m ausschöpfen können. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ zu ändern und billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung. 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ zu ändern und billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung. 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.04.2023 10:14 Uhr