Verlängerung der Veränderungssperre für Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten; Grundstücke Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1085/1 (T), 1085/0 (T), 1088/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0, jeweils Gemarkung Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.01.2022 wurde für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre wurde am 02.02.2022 bekanntgemacht und tritt am 01.02.2024 außer Kraft. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre kann um 1 Jahr verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die sachlichen Gründe, die den ursprünglichen Erlass der Veränderungssperre gerechtfertigt haben, weiterhin erfüllt sind. 
Es ist weiterhin Ziel der Gemeinde, die aufgrund der vorhandenen Baulücken noch entstehende Bebauung über die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung planerisch zu steuern. 
Da die Datenerhebung und die einzuholenden Gutachten noch nicht vollständig sind und die Bauleitplanung demzufolge noch nicht Baureife hat, ist die Veränderungssperre zu verlängern, um eine den Planungen der Gemeinde widersprechende Bebauung/Nutzung zu vermeiden. 
Das Landratsamt Miesbach kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen. Das konkrete Bauvorhaben wird dann durch die Veränderungssperre nicht verhindert. 
Die Veränderungssperre tritt vor Zeitablauf außer Kraft, wenn die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0 einschließlich des Bereichs des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T), jeweils Gemarkung Hausham.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


-Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt-

Datenstand vom 24.01.2024 14:07 Uhr