Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart", 13. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 18.10.2022 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. 
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 21.11.2022 – 21.12.2022 ausgelegt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens:
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau, Schreiben vom 20.12.2022

Landratsamt Miesbach, Finanz- und Liegenschaftsverwaltung, Schreiben vom 19.12.2022

Jeweils keine Einwände

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.01.2023
Der Bebauungsplan weist hinsichtlich der Grünordnung erhebliche Defizite auf. Die im BPL festgesetzten privaten Grünflächen wurden in weiten Teilen außerhalb des Geltungsbereichs des BPL hergestellt. Die hierfür vorgesehenen Flächen im Geltungsbereich des BPL wurden versiegelt. Wir bitten die Gemeinde Hausham, die ordnungsgemäße Umsetzung der Grünordnung zu veranlassen.
Da bereits der Standort für ein Pflanzgebot für auf der Parkfläche vorgesehene Bäume festgesetzt wurde, empfehlen wir auch die Verlagerung der 120 m² Grünfläche planerisch festzusetzen. 

Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 02.01.2023
Gegen die 13. Änderung des BPL bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundlegenden Bedenken. Soweit die bestehenden Auflagen und die Mindestanforderungen an den Stand der Technik bei Errichtung und Betrieb von neuen Anlagen auf dem Schreinereigelände beachtet werden, sind keine Immissionskonflikte zu erwarten.

Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 15.12.2022 und 
IHK für München und Oberbayern, Schreiben vom 06.12.2022
Beide Organisationen begrüßen das wirtschaftsfreundliche Vorgehen der Gemeinde Hausham, einem ansässigen Betrieb die Möglichkeit zur Erweiterung und damit zur Standortsicherung zu ermöglichen und stimmen der Planung zu.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der bestehende Parkplatz wurde entgegen den Festsetzungen der derzeit gültigen 12. Änderung des BPL in Richtung südlicher Böschung erweitert und dadurch werden im Bestand ca. 120 m² der im BPL als private Grünfläche festgesetzten Fläche überdeckt. Der Versiegelungsbereich der vorliegenden 13. Änderung orientiert sich am Bestandsparkplatz, so dass durch die Festsetzung der Baugrenzen der Pergola keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Um die durch die vorliegende Änderung versiegelte private Grünfläche dennoch im Geltungsbereich des BPL herzustellen, werden in Punkt 8 der Textlichen Festsetzungen umfangreiche Maßnahmen zur Grünordnung festgesetzt. Eine zeichnerische Festsetzung soll aber nicht erfolgen, da der genaue Standort der Sickermulden und Bäume auf Grund der noch offenen Parkplatzgestaltung nicht garantiert werden kann. Dem Bauantrag ist deshalb ein Freiflächenplan beizulegen, der im Parkplatzbereich die Grünflächen darstellt. Diese Vorgehensweise wurde im Vorfeld bereits mit der UNB abgesprochen.
Der Bauherr wird bei Stellung eines künftigen Bauantrags auf diese Planungsauflage hingewiesen ebenso wie zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei der Errichtung neuer Anlagen.


B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten eines Anwohners innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurde mit Schreiben vom 15.11. und 29.11.2022 eine Stellungnahme abgegeben. 
(Da beide Schreiben teilweise allgemein den Straßenzustand mit Oberflächenentwässerung betreffen, wird hier nur derjenige Teil der Schreiben zusammengefasst wiedergegeben, der den tatsächlichen Änderungsbereich der Satzung betrifft).
Die Zufahrtsstraße zur Firma Eham (angegeben 3 m Breite) ist nicht ausreichend für eine öffentliche Erschließung. Die öffentliche Straßenfläche für so einen Industrieverkehr muss und sollte meiner Information nach mindestens zweispurig befahrbar sein. Meinem Kenntnisstand nach muss die Straße mindestens 3,5 m breit sein, damit auch jegliche Feuerwehrfahrzeuge genügend Anfahrtsbreite haben.
Die beschriebene Straße ist auch für den Werksverkehr und Schwerlastverkehr meiner Erfahrung nach (Statik Brücke) nicht geeignet.
Muss sich die Firma Eham noch an die Emissionsschutzverordnung aus dem Jahr 1997/1998 halten? Denn diese sagt aus, dass bei der Firma Eham keine Arbeiten im Außenbereich ausgeführt werden dürfen, und der Innenbetrieb der lauten Maschinen erst begonnen werden darf, wenn die Tore geschlossen sind. Leider hat sich die Firma Eham noch nie daran gehalten.

Stellungnahme der Gemeinde: 
Die Zufahrtsstraße zur Schreinerei Eham ist mit einer Breite von 3 Meter öffentlich gewidmet, die Straßenbreite insgesamt beträgt an der schmälsten Stelle aber ca. 4,50 Meter und ist somit ausreichend für Rettungsfahrzeuge. Da es sich bei der Straße nicht um eine Durchgangsstraße, sondern ausschließlich um eine Anliegerstraße mit einer Länge von ca. 100 Meter handelt, ist es zumutbar, dass diese Strecke nur einspurig befahrbar ist. Die Brücke über den Eckerbach unterliegt der Straßenbaulast der Gemeinde Hausham.
Die Bauanträge zur Errichtung und Erweiterung des Schreinereigebäudes werden im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung stets der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Beurteilung vorgelegt, die wiederum für die Kontrolle der einzuhaltenden Immissionsschutzauflagen zuständig ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 14:14 Uhr