Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, BPL 42, P 7 Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße Antragsteller: Huber Thomas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 7 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,48 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Das Gebäude überschreitet somit die im Bebauungsplan festgesetzten Außenmaße und die Grundfläche nicht. 

In den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind. 

Der Bauantrag für die Parzelle 8 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als nachfolgender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller sowie eine Fassadenverkleidung mit Holz ab dem 1. OG. 

Bezüglich der Fassadengestaltung unterscheiden sich diese darin, dass die Antragsteller der Parzelle 7 einen Balkon im 1. OG auf der Westseite planen, den die Antragsteller der Parzelle 8 auf der Nordseite vorsehen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr