Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, BPL 42, P 29 Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße Antragsteller: Galler Eva und Dominik


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 29 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 11,0 m und einer Wandhöhe von 6,0 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Für die Parzelle 29 wurde eine Grundfläche von 82,5 m² im Bebauungsplan festgesetzt.

Da es sich bei der Parzelle 29 um eine Parzelle für ein Einfamilienhaus handelt, ist eine Abstimmung mit Nachbargebäuden nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr