Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, BPL 41, P 12 Grundstück: Flur-Nr. 707/4, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg Antragsteller: Heigenhauser Marlies und Severin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 (T) Parzelle 12 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 9,99 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°. Im Dachgeschoss soll eine Einliegerwohnung, die als Ferienwohnung genutzt werden soll, über eine Außentreppe erschlossen werden. Die Außentreppe überschreitet die Baugrenzen, diese Überschreitung ist aber gemäß Punkt 3.3 der Textlichen Festsetzungen zulässig.
Für die Ferienwohnung ist ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen. Die Antragsteller können aufgrund der Lage und des Zuschnitts des Grundstücks den zusätzlichen Stellplatz nicht auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Aus diesem Grund beantragen sie, dass der Stellplatz für die Ferienwohnung auf dem ca. 150 Meter entfernten öffentlichen Parkplatz am Alpengasthof „Glück Auf“ nachgewiesen werden kann.

Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind. 

Der Bauantrag für die Parzelle 11 wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltaus-schusses als vorhergehender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform und Dachneigung sowie der Holzfassade ab dem 1. OG überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Hinsichtlich des für die Ferienwohnung erforderlichen zusätzlichen Stellplatzes wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt und zugestimmt, dass die Nutzer der Ferienwohnung auf einem Stellplatz am öffentlichen Parkplatz am Alpengasthof „Glück Auf“ parken. Diese Zustimmung gilt nur für die Nutzung als Ferienwohnung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Die Aufstellfläche vor einer Garagenhälfte ist als Stellplatz für die Ferienwohnung vorzusehen. Soweit es sich um die Nutzung als Ferienwohnung handelt, wird für den zusätzlichen Stellplatz eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr