Vollzug der StVO
Anordnung zur Sperrung der Durchfahrt an der Friedhofsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch unseren Friedhofsgärtner und die Friedhofsverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich des Friedhofs immer mehr Bürger mit dem Auto über die Brücke bis direkt in den Friedhof fahren.
Viele Leute entleeren scheinbar auch verbotenerweise ihr Grüngut in die Container der Gemeinde, so dass der Bauhof auch nicht mehr den Rasen mähen kann oder ähnliches, weil die Container voll sind.
Um diesem Problem entgegen zu wirken, soll vor der Brücke eine Sperrtafel mit dem VZ 260 angeordnet werden. Zusätzlich ist geplant, ein Zusatzzeichen mit „Anwohner und Lieferverkehr frei“ anzubringen.
Nach Anhörung der PI Miesbach und dem Straßenbaulastträger wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem ZZ „Lieferverkehr frei“ um kein amtlich zugelassenes Verkehrsschild handelt. Die amtlich richtige Beschilderung wäre „Anlieger frei“.
Eine solche Beschilderung war in der Vergangenheit schon mal angeordnet und soll nun genauso wieder angeordnet werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, vor der Brücke am Friedhof in Hausham eine Sperrung für motorisierte Fahrzeuge mit der Ausnahme von Anwohnern und Lieferverkehr anzuordnen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, vor der Brücke am Friedhof in Hausham eine Sperrung für motorisierte Fahrzeuge mit dem Zusatz „Anwohner und Berechtigte frei“ anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr