Bauvoranfrage; Anbau eines Heizungsraumes, Erweiterung des Flurs, des bestehenden Bades, Büros und Kellerraumes Grundstück: Flur-Nr. 1214/24, Holz 66 Bauherr: Mariann und Alexander Wurzer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Familie Wurzer beantragt eine Bauvoranfrage um folgende Baumaßnahmen am „Ferienhaus“ zu verwirklichen:

Am Hauseingang soll angebaut und das Dach entsprechend nach vorne gezogen werden. Das Ferienhaus wird so um 3,00 m verlängert. Es entstehen ein Kellerraum, zwei zusätzliche Räume im Erdgeschoss und ein Raum im Obergeschoss. An der Traufseite soll Heizungsraum entstehen, da durch soll das Dach an der Seite verlängert werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“.

Nach dem derzeitigen Bebauungsplan gilt:

Die maximal bebaubare Fläche der Wochenendhäuser beträgt bei dem Typ FSW = 55 m² und bei Typ HW = 60 m²

Nebenanlagen und sonstige Anbauten sind unzulässig, ausgenommen ist die Errichtung eines Gartenhäuschens oder Geräteschuppens von max. 4 ² Grundfläche je Parzelle.

Der geplante Anbau hätte dann eine Grundfläche von 72,76 m² und überschreitet somit die zulässigen Grundflächen von 55 m² und die Baugrenzen.

Der Heizungsraum an der Traufseite und die Verlängerung des Dachs sind unzulässig.

Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes steht kurz vor dem Abschluss. Sollte die Änderung des Bebauungsplanes wie vorgesehen umgesetzt werden, könnte der giebelseitige Anbau genehmigt werden.

Dem Bauherrn wurde bereits mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren abzuwarten ist.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, die Bauvoranfrage aufgrund der derzeitigen Rechtslage abzulehnen.                                                                                

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die Bauvoranfrage aufgrund der derzeitigen Rechtslage abzulehnen.                                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr