Gestaltungssatzung;
Antrag der Familien Bostan und Langstädtler (BPL 41, P 9 und 10) auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Dacheindeckung
Daten angezeigt aus Sitzung:
-. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beide Antragsteller beantragen eine Befreiung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Farbe der Dachziegel. Laut Satzung sind die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln einzudecken. Beide Antragsteller planen eine Photovoltaikanlage auf ihren Dächern und möchten deshalb das Wohngebäude sowie die Garage mit anthrazitfarbenen Dachziegeln eindecken. In Kombination mit der geplanten Photovoltaikanlage ergibt sich dadurch ein stimmiges Erscheinungsbild.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Farbe der Dachziegel für die Familie Bostan, BPL 41 Parzelle 9 und die Familie Langstädtler, BPL 41 Parzelle 10.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Farbe der Dachziegel für die Familie Bostan, BPL 41 Parzelle 9 und die Familie Langstädtler, BPL 41 Parzelle 10.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5
Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr