Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen und einer Garage; Grundstück: Flur-Nr. 703/42 und 703/48, jeweils Gem. Hausham, Abwinkelbachstraße 9 Antragsteller: Brnada Fabian


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/42 und 703/48 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen und einer Doppelgarage. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.

Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26°. 
Der für die 2. Wohneinheit benötigte zusätzliche Stellplatz wird neben dem Wohngebäude errichtet.

Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind. Das bereits genehmigte Nachbargebäude wird ebenfalls nur mit Putzfassade und zweiflügeligen Fenstern errichtet, ist aber ohne Balkon geplant.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:41 Uhr