Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/24, 22, 23 den Neubau eines Reihenmittelhauses mit Garage und Stellplatz.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, Abwinkelbachstraße 32, ehemals Parzelle 20 und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 10,0 m x 7,50 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°.
Die Garage mit einer Grundfläche von 6,00 m x 6,00 m und einer Wandhöhe von 3,00 m wird gemeinsam mit dem Grundstücksnachbarn der Parzelle 19 als Doppelgarage errichtet. Die Dachneigung beträgt 25 °.
In den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 19 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als nächster TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Fassadengestaltung, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller. Bei diesem Bauvorhaben wird im 1. OG, im Gegensatz zur Nachbarparzelle, kein Balkon im Südwesten errichtet.
Die Parzelle Nr. 21 ist derzeit nicht vergeben und daher wird das Grundstück aktuell auch noch nicht bebaut.