Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1365/3, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 6 Antragsteller: Sigel Wilhelm und Christa


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2022 mit dem Antrag auf Vorbescheid befasst. Festgestellt wurde, dass zwar mit dem Ersatzbau Einverständnis besteht und auch eine Abweichung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erteilt werden kann, das gemeindliche Einvernehmen jedoch aufgrund der nicht geklärten Frage der gesicherten Erschließung nicht erteilt werden kann.

Bei einem Ortstermin am 08.05.2023 hat der Bau- und Umweltausschuss die Möglichkeiten zur verkehrlichen Erschließung begutachtet. Das Gremium war sich einig, dass sowohl für die Ertüchtigung des Kreuzwegs im Bestand als auch für die Verlegung des Kreuzwegs entlang der nördlichen Grundstücksgrenze von Haus Nr. 8 mit hohen Baukosten zu rechnen ist. Die Verwaltung sollte deshalb prüfen, ob die Anlage von 2 Stellplätzen auf der Grünfläche und dem Parkplatz auf Flur-Nr. 1366/2 so möglich ist, dass diese ausschließlich für die Bewohner des Anwesens Dr.-Franz-Langecker-Straße 6 zur Verfügung stehen und dennoch max. 1 Stellplatz der öffentlichen Parkfläche verloren geht. Die Stellplätze sollen mittels Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Anwesens Dr.-Franz-Langecker-Straße 6 dinglich gesichert werden.
Das Grundstück Flur-Nr. 1366/2 ist eine im Gemeindebesitz befindliche öffentliche Grünfläche mit Parkplätzen und grenzt unmittelbar nördlich an das Baugrundstück an. Das Baugrundstück liegt damit in einer angemessenen Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche (Geh- und Radweg „Kreuzweg“, Grünfläche, Parkplatz). Ein Grundstück liegt dann an einer öffentlichen Verkehrsfläche, wenn man vom Grundstück ohne Benutzung eines fremden Grundstücks auf diese Verkehrsfläche gelangen kann. Ein Hinauffahren auf das Grundstück ist bei einem Einfamilienhaus nicht Voraussetzung des Erschlossenseins.

Die Dr.-Franz-Langecker-Straße ist auf der gesamten Länge einschließlich östlichem Grünstreifen durchschnittlich zwischen 6 m und 8 m breit. Die Breite der asphaltierten Fläche in dem in Frage kommenden Bereich beträgt zwischen 14 m und 16 m. 

Herr Kiermeier vom Architekturbüro KPS Wagenpfeil hat folgende Planvarianten zur Anlegung der beiden Stellplätze ausgearbeitet:

Variante 1 sieht die Anlage der beiden Stellplätze auf der westlichen Grünfläche unmittelbar im Anschluss senkrecht zu den bestehenden Stellplätzen vor. Durch eine definierte Kennzeichnung und Abgrenzung des Bereichs Straße, Parkplätze, Grünfläche würde ein Teil der beiden Stellplätze im bereits versiegelten Bereich liegen und es müssten lediglich ca. 15 m² für die Stellplätze und einschließlich des Fußweges insgesamt ca. 48 m² zusätzlich versiegelt werden. Von den Parkplätzen könnte ein ca. 2 Meter breiter Fußweg auf das Baugrundstück angelegt werden.

Variante 2 sieht die Anlage der beiden Stellplätze auf der westlichen Grünfläche unmittelbar im Anschluss an die asphaltierte Fläche vor. Dies würde eine zusätzliche Versiegelung von ca. 37 m² für die Stellplätze und einschließlich des Fußweges eine Versiegelung von insgesamt ca. 66 m² bedeuten.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Anlegung der Stellplätze gemäß Variante ….. zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung einer dinglichen Sicherung der beiden Stellplätze sicherzustellen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt hinsichtlich der Abstandsflächen eine Abweichung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Anlegung der Stellplätze gemäß Variante 1 zu mit der Maßgabe, dass der Fußweg mit einer Breite von höchstens 1,50 m errichtet wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung einer dinglichen Sicherung der beiden Stellplätze sicherzustellen und eine Vereinbarung über die Gegenleistung zu treffen. Die Herstellungskosten sind vom Bauherrn zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt hinsichtlich der Abstandsflächen eine Abweichung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen mit obiger Maßgabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.02.2024 08:41 Uhr