Entlastung zur Jahresrechnung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 16.10.2024 geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Beschluss
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2023 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2024 11:34 Uhr