Nutzungsänd. des ehem. Produktionsgebäudes in gewerbliche Holzlager und Abbundhallen, sowie für Lager und Abstellflächen und zum Einbau einer Produktionshalle für Pulverbeschichtung Grundstück: Flur-Nr. 1353/61, Gem. Hausham, Brentenstraße 9 Antragsteller: Josef Eham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung der ehemaligen Produktionshallen in gewerbliche Holzlager und Abbundhallen sowie allgemeine Lager und Abstellflächen und zum Einbau einer Produktionshalle für Pulverbeschichtung.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines Gebietes ohne Bebauungsplan und entspricht einem Gewerbegebiet i.S.d. 34 Abs. 2 BauGB. 

Die Produktionshalle für die Pulverbeschichtung soll im nördlichen Teil des ehemaligen Produktionsgebäudes auf einer Fläche von ca. 522 m² errichtet werden.

Bis auf den Einbau einer Fluchttüre wird an der Außenfassade baulich nichts verändert. Durch den Einbau von zwei Abgas-Edelstahlkaminen, die ca. 0,5 m über die Dachoberkante hinausragen, ändert sich jedoch die Dachansicht entsprechend.

Für gewerbliche Anlagen (Lagerräume, Ausstellungs- und Verkaufsplätze) ist gemäß der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) je 100m² Nutzfläche ein Stellplatz bereitzuhalten. 

Für die Berechnung der Stellplätze wurden die Abstellflächen für Kfz, Wohnmobile und Segelboote herausgenommen, da hier kein Kfz-Verkehr zu erwarten ist. 

Für die verbleibende Fläche von 5.054 m² sind 50,54 Stellplätze bereitzuhalten, nachgewiesen auf dem Grundstück werden 55 Stellplätze. 

Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen die Nutzungsänderung bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Datenstand vom 08.04.2025 13:01 Uhr