Bauantrag zur dauerhaften Nutzung als Schneelagerplatz, Lagerplatz und Ausweichparkplatz; Grundstück: Flur-Nr. 1699/0 (Teilfläche), Gem. Hausham, Nähe Bergerhofweg Antragsteller: Krankenhaus Agatharied KU


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017 wurden die vorübergehende Erweiterung der Schneeablagefläche Richtung Osten sowie die Nutzung der bestehenden Schneelagerfläche als provisorischer Parkplatz genehmigt. Spätestens nach Fertigstellung des Parkhauses sollte die Erweiterungsfläche zurückgebaut und die verbleibende Fläche wieder als Schneeablagefläche verwendet werden.
Das Krankenhaus Agatharied stellt nunmehr den Antrag, beide Flächen künftig dauerhaft als Schneelagerfläche, Lagerfläche und Ausweichparkplatz nutzen zu dürfen. Durch den Bau des Parkhauses auf der Fläche des großen Parkplatzes sind ebene befestigte Flächen, die im Bedarfsfall auch kurzzeitig als Lagerflächen genutzt werden konnten, weggefallen. Auf dem weiteren Krankenhausareal sind kaum befestigte ebene Fläche vorhanden, bei denen es sich nicht um Feuerwehrzufahrten handelt, die generell von jeglicher Benutzung freizuhalten sind.

Um auch künftig einen störungsfreien verkehrssicheren Krankenhausbetrieb aufrechterhalten zu können, benötigt das Kreiskrankenhaus beide Flächen weiterhin dringend als Schneelagerfläche im Winter, bei Baumaßnahmen als Lagerfläche und gegebenenfalls als Ausweichparkplatz. 

Für die befristete Nutzung der Flächen wurde von der UNB eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets „Egartenlandschaft um Miesbach“ erteilt. Diese ist vom Antragsteller erneut zu beantragen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Es wird empfohlen, in die Baugenehmigung die Auflage aufzunehmen, dass eine Eingrünung der gesamten Fläche in Richtung Norden vorgenommen werden muss. 

Datenstand vom 02.06.2025 11:23 Uhr