Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70 Bauherr: Familie Zistler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 der Gemarkung Hausham, liegt im Bebauungsplan
Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Am 08.04.2015 wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 ein Gartenhaus samt Unterstand zu errichten. Das Gartenhaus soll eine Grundfläche vom 3,00 m x 3,00 m aufweisen. Das Gartenhaus soll jedoch entgegen dem vorliegenden B-Plan Nr. 7 mit einem Pultdach versehen werden, weshalb eine Abweichung nötig ist.

Zum anderen wird im Anschluss an das zu errichtende Gartenhaus ein Unterstand mit einer Grundfläche von 3,00 m x 3,50 m errichtet.  Dieser soll analog der Dachgestaltung des Gartenhauses ebenfalls mit einem Pultdach versehen werden, wobei auch hier eine Abweichung nötig ist.

Beim einschlägigen Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ ist zu Gartenhäusern samt Anbauten unter der Festsetzung 2.3 folgendes genannt:

Festsetzung 2.3:

Voraussetzungen für das Gartenhaus:
a.        Grundfläche: max. 10 m² (incl. Vorbauten)                eingehalten!
b.        Wandhöhe max. 2,00 m                                eingehalten!        
c.        Satteldach mit Neigung von 21° - 28 °                Antrag auf Abweichung nötig!
d.        Außenwände in Holz                                        eingehalten!

Voraussetzung für den Unterstand:

Der beantragte Unterstand im Anschluss an das Gartenhaus ist eine untergeordnete Nebenanlage, die nach vorliegendem B-Plan ausnahmsweise zulässig ist. Die Errichtung eines Unterstandes bedarf daher eines Antrages auf Isolierte Abweichung vom rechtsgültigen Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Nr. 1 bzgl. Gartenhaus mit Pultdach:
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung zur Errichtung einer geänderten Dachgestaltung in Form eines Pultdaches entgegen der Festsetzung 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach Holz“ zu.

Beschlussvorschlag Nr. 2 bzgl. Errichtung eines Unterstandes angrenzend an das Gartenhaus:
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung eines Unterstandes zu und erteilt hierzu die erforderliche Abweichung. Die Dachgestaltung hat profilgleich mit dem Pultdach des angrenzenden Gartenhauses zu erfolgen.

Beschluss

Der Bauausschuss stellt die Entscheidung zurück, da aussagekräftige Pläne nicht vorliegen. Der Bauausschuss spricht sich deutlich dafür aus, dass zwei bauliche Anlagen errichtet werden sollen. Die Gesamtlänge von 6,50 Meter erscheint deutlich zu lang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2015 11:21 Uhr