Das Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 der Gemarkung Hausham, liegt im Bebauungsplan
Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“.
Am 08.04.2015 wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterstand von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1193/10 ein Gartenhaus samt Unterstand zu errichten. Das Gartenhaus soll eine Grundfläche vom 3,00 m x 3,00 m aufweisen. Das Gartenhaus soll jedoch entgegen dem vorliegenden B-Plan Nr. 7 mit einem Pultdach versehen werden, weshalb eine Abweichung nötig ist.
Zum anderen wird im Anschluss an das zu errichtende Gartenhaus ein Unterstand mit einer Grundfläche von 3,00 m x 3,50 m errichtet. Dieser soll analog der Dachgestaltung des Gartenhauses ebenfalls mit einem Pultdach versehen werden, wobei auch hier eine Abweichung nötig ist.
Beim einschlägigen Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ ist zu Gartenhäusern samt Anbauten unter der Festsetzung 2.3 folgendes genannt:
Festsetzung 2.3:
Voraussetzungen für das Gartenhaus:
a. Grundfläche: max. 10 m² (incl. Vorbauten) eingehalten!
b. Wandhöhe max. 2,00 m eingehalten!
c. Satteldach mit Neigung von 21° - 28 ° Antrag auf Abweichung nötig!
d. Außenwände in Holz eingehalten!
Voraussetzung für den Unterstand:
Der beantragte Unterstand im Anschluss an das Gartenhaus ist eine untergeordnete Nebenanlage, die nach vorliegendem B-Plan ausnahmsweise zulässig ist. Die Errichtung eines Unterstandes bedarf daher eines Antrages auf Isolierte Abweichung vom rechtsgültigen Bebauungsplan.