Bauantrag für die Errichtung eines Balkones im Dachgeschoss
und für die Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse;
Grundstück: Flur-Nr. 1584/0, Gunetsberg 111
Bauherr: Willert Josef jun.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 1584/0 Gemarkung Hausham liegt im Außenbereich und in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Privilegierung wurde nicht bestätigt.
Zum einen beabsichtigt der Antragsteller, im Bereich des Dachgeschosses einen zusätzlichen Balkon mit einer lichten Breite von 1,30 m zu errichten. Der Balkon soll mit einer Länge von 5,25 m erstellt werden, wobei jedoch anzumerken ist, dass sich dieser nicht im Mittel des Gebäudes befindet. Die Anordnung des Balkons mit außermittiger Lage kommt aufgrund der Anordnung der beiden angrenzenden Kinderzimmer zustande.
(Ansicht siehe Anlage)
Zum anderen wird vom Antragsteller beabsichtigt, um die nötige Terrasse im südlichen Bereich, sowie den Eingangsbereich westlich zu errichten, das vorhandene Gelände um 0,90 m aufzufüllen. Gemäß § 4 Abs. 1 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind Aufschüttungen nur bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Daher ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig.
Der erforderliche Abweichungsantrag samt Begründung liegt vor.
Beschlussvorschlag
1. für die Errichtung des Balkons:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung des Balkons in der vorgelegten Planfassung vom 28.05.2015 zu. Die Anordnung des Balkons (siehe Eingabeplan in der Fassung vom 28. Mai 2015) findet außermittig statt.
2. Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der geplanten Aufschüttung im Bereich der Terrasse sowie im Eingangsbereich zu (etwa 1,05 m anstatt 0,50 m) und erteilt hierfür die erforderliche Abweichung von der gültigen Gestaltungssatzung gemäß dem vorgelegten Eingabeplan (Fassung 28.05.2015).
Beschluss 1
1. für die Errichtung des Balkons:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung des Balkons in der vorgelegten Planfassung vom 28.05.2015 zu. Die Anordnung des Balkons (siehe Eingabeplan in der Fassung vom 28. Mai 2015) findet außermittig statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Geländeauffüllung im Bereich der Terrasse:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der geplanten Aufschüttung im Bereich der Terrasse sowie im Eingangsbereich zu (etwa 1,05 m anstatt 0,50 m) und erteilt hierfür die erforderliche Abweichung von der gültigen Gestaltungssatzung gemäß dem vorgelegten Eingabeplan (Fassung 28.05.2015).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2015 11:21 Uhr