Lebenshilfe Miesbach gGmbH;
Defizitvereinbarung für die Integrative Kindergartengruppe in den Räumen an der Brentenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezüglich der
Errichtung einer Kindergartengruppe durch die Lebenshilfe Miesbach gGmbH wurde mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 12. Februar 2015 (TOP 8) und 26. März 2015
(TOP 7) entschieden, den Bedarf mit 15 Plätzen (darunter fünf integrative Plätze) festzusetzen sowie die Investitionskosten mit einem Gemeindeanteil von 66.392,-- € zu fördern.
Die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach gGmbH beantragt nun in Folge dessen den Abschluss einer Defizitvereinbarung für den Betrieb dieser Integrativen Kindergartengruppe in den Räumen an der Brentenstraße.
Laut einer vorläufigen Berechnung durch die Lebenshilfe ist mit einem jährlichen Defizit von ca. 41.380,-- € zu rechnen.
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben bzw. des Defizits mit einem Kindergartenkind der Gemeinde Hausham zeigt, dass sich dieses Defizit im üblichen Rahmen bewegt.
Die Verwaltung schlägt vor, aus Gründen der Planungssicherheit das zu übernehmende Defizit auf 45.000,-- € festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach eine
Defizitvereinbarung abzuschließen.
2. Die Laufzeit der Vereinbarung soll auf vorerst 3 Jahre beschränkt werden.
3. Die Maximalsumme eines zu übernehmenden Defizits beträgt jährlich nicht mehr als
45.000,-- €.
4. Die Gemeinde Hausham kann jederzeit die Einsicht in alle Unterlagen der Kindergarteneinrichtung verlangen.
5. Bei größeren Investitionen hat die Gemeinde Hausham ein Mitentscheidungsrecht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach eine
Defizitvereinbarung abzuschließen.
2. Die Laufzeit der Vereinbarung soll auf vorerst 3 Jahre beschränkt werden.
3. Die Maximalsumme eines zu übernehmenden Defizits beträgt jährlich nicht mehr als
45.000,-- €.
4. Die Gemeinde Hausham kann jederzeit die Einsicht in alle Unterlagen der Kindergarteneinrichtung verlangen.
5. Bei größeren Investitionen hat die Gemeinde Hausham ein Mitentscheidungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2015 13:53 Uhr