Vollzug der Baugesetze;
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1379/9 der Gemarkung Hausham, Althaushamer Straße 6
Antragsteller: Jansen Merit, Althaushamer Straße 6, 83734 Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Der Antragsteller beabsichtigt ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage auf dem neu abgemarkten Grundstück Fl.Nr. 1379/15 der Gemarkung Hausham zu errichten. Das Grundstück entstand aus der Fl.Nr. 1379/7 der Gemarkung Hausham (Falthauser Johann).
Das beantragte Einfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 9,49 m x 10,99 m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 5,80 m straßenseitig. Die dazugehörige Dachneigung wird mit 21° beantragt.
Die direkt an das Hauptgebäude angebaute Doppelgarage mit Durchgang zur Haustüre wird ebenfalls mit einem Satteldach in identischer Dachneigung (21°) angebaut. Die vorliegende Planfassung (Stand Juni 2015) ist Bestandteil des Antrags auf Baugenehmigung.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit für das beantragte Vorhaben leitet sich aus § 34 BauGB ab. Ein Widerspruch ist nicht erkennbar. Abweichungen von der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind bei den vorgelegten Unterlagen (Fassung Juni 2015) nicht erkennbar.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juni 2015)
Abstimmung _____ : _____
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juni 2015)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr