Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 1379/15, Gemarkung Hausham, Althaushamer Straße 6
Antragsteller: Jansen Merit, Althaushamer Straße 6, 83734 Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage auf dem neu abgemarkten Grundstück Fl.Nr. 1379/15 der Gemarkung Hausham zu errichten. Das Grundstück entstand aus der Fl.Nr. 1379/7 der Gemarkung Hausham (Faltlhauser Johann).
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Ein Neubau mit den Maßen 9,49 m x 10,99 m (Grundfläche 104,30 m², Firstrichtung Ost-West) wurde bereits in der Sitzung vom 21.09.2015 behandelt und genehmigt. Von Seiten des Landratsamtes, Herrn Pawlovsky und Herrn Deingruber, wurde der Bauwerberin mitgeteilt, dass sich der geplante Bau aufgrund seiner massiven Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfüge. Es wurde vereinbart, den Baukörper schmäler zu gestalten und in Nord-Südrichtung auszurichten.
Das nunmehr beantragte Einfamilienhaus soll mit den Maßen 13,00 m x 8,60 m (Grundfläche 111,80 m²) in Nord-Südrichtung errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 5,88 m straßenseitig. Die dazugehörige Dachneigung wird mit 21° beantragt.
Die direkt an das Hauptgebäude angebaute Doppelgarage mit überdachtem Durchgang zur Haustüre, Satteldach, Dachneigung 21°, verlängert das Haus um 6,99 m Richtung Norden.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Diskussionsverlauf
Der Bauausschuss vergleicht die neu vorgelegte Planung mit den in der Bauausschusssitzung vom 30.09.2015 genehmigten Planunterlagen. Der Bauausschuss kann die Begründung des Kreisbaumeisters nicht nachvollziehen. Das Gremium ist der Meinung, dass sich die bereits genehmigte Planung besser in die vorhandene Umgebung einfügt als das neue Bauvorhaben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 26.07.2017 07:35 Uhr