Bebauungsplan Nr. 24 "Am Tiefenbach", 11. Änderung;
Aufnahme des Grundstücks Flur-Nr. 1214/91, Gemarkung Hausham, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
- Änderungs- / Aufstellungsbeschluss -
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2015, TOP 8.4 beschlossen, eine unbebaute Teilfläche von ca. 680 m² aus dem Grundstück 1214/8, Gemarkung Hausham, mit einem Baurecht zu versehen und zu veräußern. Da der Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“, dem das Grundstück momentan zugeordnet ist, durch seine besondere Eigenart Bauwerber sehr einschränkt, wurde beschlossen, dieses Grundstück in den angrenzenden Bebauungsplan
Nr. 24 „Am Tiefenbach“, der ein Allgemeines Wohngebiet vorsieht, zu integrieren.
Mittlerweile wurde die Teilfläche vermessen und das Flurstück 1214/91, Gemarkung Hausham, mit einer Fläche von 684 m² gebildet. Dieses Flurstück wurde mit vorhergehendem Beschluss aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herausgenommen.
Da es sich lediglich um eine geringfügige Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes handelt, kann die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Der Flächennutzungsplan ist anzupassen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ im beschleunigten Verfahren zu ändern und das Grundstück Flur-Nr. 1214/91, Gemarkung Hausham, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ im beschleunigten Verfahren zu ändern und das Grundstück Flur-Nr. 1214/91, Gemarkung Hausham, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2017 07:35 Uhr