Bauantrag zur Errichtung eines Windfangs mit Werbeanlage am Gasthof Staudenhäusl
Grundstück Flur-Nr. 31/4, Gemarkung Hausham, Agatharied 10
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Staudenhäusl Betriebsgenossenschaft e.G. möchte an der südlich gelegenen Eingangstür vom Gastraum zur Terrasse einen Windfang mit Werbeanlage anbringen.
Der Windfang hat die Maße: Tiefe 1,10 m, Breite 1,20 m, Höhe 2,30 m und besteht aus einer Aluminiumkonstruktion mit weißen Kunststoffpaneelen.
Bei einem Windfang handelt es sich nicht mehr nur um eine verfahrensfreie Hauseingangsüber-dachung, sondern um eine bauliche Anlage, für die ein Bauantrag zu stellen ist. Als bauliche Anlage gelten Anlagen, die dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Nach Auskunft der Antragsteller soll der Windfang aber lediglich über die Wintermonate aufgestellt werden, um beim Betreten des Gastraums vom Südeingang her Kälte und Regen abzuhalten.
Da davon auszugehen ist, dass der Winter länger als 3 Monate dauert, handelt es sich aber auch nicht um eine nur vorübergehend aufgestellte Anlage, für die kein Bauantrag zu stellen ist.
Sofern das Gremium sein Einverständnis zur Errichtung eines Windfangs erteilt, ist von den Antragstellern ein formgerechter Bauantrag zu stellen.
Die Werbeanlage hat eine Größe von 1,96 m x 0,51 m und damit eine Fläche von 0,9996 m². Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² sind verfahrensfrei.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einverständnis zur Errichtung des Windfangs mit Werbeanlage am Südeingang des Gasthofs Staudenhäusl während der Wintermonate. Ein Bauantrag ist zu stellen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einverständnis zur Errichtung des Windfangs mit Werbeanlage am Südeingang des Gasthofs Staudenhäusl während der Wintermonate. Ein Bauantrag ist zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2017 10:44 Uhr