Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Grundstück Flur-Nr. 644/0, Gemarkung Hausham, Glückaufstraße 19 Bauherr: Stöckl Alexander und Alexandra


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.11.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Glückaufstraße 19 das bestehende Gebäude abreißen und an gleicher Stelle einen Neubau errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das Haupthaus hat eine Grundfläche von 15,20 m x 7,50 m, Wandhöhe 6,24 m, Dachneigung 20°, Firstrichtung Nord-Süd, der westlich anschließende Querbau hat eine Grundfläche von 8,49 m x 7,50 m, Wandhöhe 5,42 m, Dachneigung 20°. Im Querbau befindet sich im Erdgeschoss die Einliegerwohnung und im 1. Stock das Büro des Malerbetriebs Stöckl. Der Zugang zum Büro erfolgt über eine Außentreppe an der Nordwestfassade des Haupthauses.
Die erforderlichen Stellplätze für 2 Wohneinheiten sind nachgewiesen durch eine Doppelgarage und 2 offene Stellplätze.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Das Grundstück grenzt unmittelbar an das Plangebiet des Bebauungsplanes „Abwinkl“. Dieser wurde erlassen, um die Struktur dieser für die Arbeiter des Kohlebergbaus angelegten Wohnsiedlung zu erhalten. Typische Elemente dieser Bergwerkshäuser sind die Fensterformate, stehend und mit einer Teilung mit 2 Fensterflügeln und mit Putzflächen mit Lisenen entlang der Fenster.
Die Nordostseite des geplanten Gebäudes liegt im direkten Sichtbereich des Bebauungsplanes „Abwinkl“. Die Fenster auf dieser Seite sind stehend mit einer Teilung mit 2 Fensterflügeln oder
als schmale Fenster ausgebildet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.10.2016.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.10.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 10:44 Uhr