Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohngebäude;
Grundstück: Flur-Nr. 1353/10, Gem. Hausham, Thaler Weg 6
Bauherr: Kurt Riedl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Riedl beantragt die Errichtung eines Wintergartens (Maße 4,20 m x 2,60 m, Dachneigung 7°) an der Westseite des Hauses auf seinem Grundstück Flur-Nr
. 1353/10, Thaler Weg 6.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Nach § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung sind bei Garagen und Nebengebäuden die Dächer nur als Sattel – oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° zulässig.
Durch die Errichtung des Wintergartens mit einer Dachneigung von 7° ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig. Für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden.
Die abweichende Dachneigung wird wie folgt begründet: Auf einer Höhe von 2,50 m befindet sich an der Westseite des Hauses ein Fenster. Der Wintergarten soll unmittelbar darunter gebaut werden. Das Dach des Wintergartens soll nicht in das Fenster hineinragen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.
Abstimmung _____:_____
Beschluss 2:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe
der vorliegenden Pläne.
Abstimmung _____:_____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:37 Uhr