Brentenstraße;
Antrag der Gemeinnützingen Lebenshilfe Miesbach GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Inga Kockerols, auf Anordnung von Tempo 30 im Bereich der westlichen Einmündung des Thaler Weges
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 06.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Inga Kockerols, hat beantragt, die Geschwindigkeit auf der Brentenstraße im Bereich der Lebenshilfe, Brentenstraße 7, auf 30 km/h zu begrenzen.
Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen, die den fließenden Verkehr beschränken, nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist um z.B. aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage auszuschalten oder zu mindern.
Das Gebäude der Lebenshilfe beherbergt Kinderkrippe, Kinderhort und Kindergarten, so dass hier vermehrt mit Kindern auf der Straße zu rechnen ist. Im näheren Umkreis der Lebenshilfe befinden sich Gewerbebetriebe, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an Lieferfahrzeugen bedingen sowie die Zufahrtsstraße zum ehemaligen Deponiegelände.
Von Seiten der PI Miesbach liegen keine Einwände zur Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich vor.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brentenstraße von Westen kommend ab der Einfahrt zum E.ON-Gelände bis zur nordöstlichen Einmündung des Thaler Weges anzuordnen.
Beschlussvorschlag
Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brentenstraße auf Tempo 30 von Westen kommend ab der Einfahrt zum E.ON-Gelände bis zur nordöstlichen Einmündung des Thaler Weges anzuordnen und beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen.
Beschluss
Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brentenstraße auf Tempo 30 von Westen kommend ab der Einfahrt zum E.ON-Gelände bis zur nordöstlichen Einmündung des Thaler Weges anzuordnen und beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2021 13:43 Uhr