Bauantrag für die Tieferlegung des Geländeanschlusses auf der Südseite des Wohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 965/3, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 52 Bauherr: Schmidbauer Hans-Peter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Schmidbauer wurde sowohl von der Gemeinde als auch vom Landratsamt aufgefordert, einen Tekturantrag zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit des ausgeführten Bauvorhabens zu stellen.

Das Einfamilienhaus mit Garage und Geräteraum wurde mit Bescheid vom 18.05.2004 genehmigt. Entgegen der Darstellung im Bauantrag ist aufgrund der Hanglage das Kellergeschoss nach Süden zur Fehnbachstraße hin sichtbar. Die natürliche Geländeoberfläche wurde durch das Bauvorhaben nicht verändert, das Erdgeschoss wurde höhenlagenmäßig wie im genehmigten Bauantrag dargestellt errichtet. Die Dachkante des 2,38 m hohen Geräteraums befindet sich ca. auf Höhe des Erdgeschosses des Wohnhauses. Sowohl die Garage als auch der Geräteraum werden von der Fehnbachstraße aus befahren und stehen ca. 8 Meter voneinander entfernt.
 
Es macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, die Fläche zwischen den beiden Gebäuden bis auf Höhe Erdgeschoss Wohnhaus aufzuschütten, zumal zur Abstützung dieser Aufschüttung vermutlich eine Stützwand erforderlich wäre.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Tekturplänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Tekturplänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:43 Uhr