Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Grundstück: Flur-Nr. 1039/43, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 14 Bauherr: Subasi Tuna
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 23.10.2018 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Tegernseer Straße 14 das bestehende Gebäude abbrechen und einen Neubau errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 15,50 m x 10,00 m, wobei die nichtunterkellerte Einliegerwohnung eine Grundfläche von 6,81 m x 10,00 m umfasst. Das Hauptgebäude wird unterkellert. Die GRZ für das gesamte Gebäude mit einer überbauten Fläche Grundfläche von 202,43 m² beträgt 0,21.
Die Wandhöhe beträgt 5,90 m, die Dachneigung ist mit 20° konform der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham. Das Obergeschoss erstreckt sich nicht über die gesamte Grundfläche, statt dessen wird über der Einliegerwohnung eine Dachterrasse mit einer Fläche von 26,46 m² errichtet.
Die erforderlichen 4 Stellplätze für die 2 Wohneinheiten werden durch einen Doppelcarport und 2 offene Stellplätze nachgewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind auf dem Baugrundstück vollständig nachgewiesen. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Der beantragte Doppelcarport soll jedoch mit einem Flachdach ausgebildet werden. Flachdächer können gemäß § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung ausnahmsweise zugelassen werden.
Die Abweichung bzgl. der Dachgestaltung des Doppelcarports wird wie folgt begründet:
- Aus gestalterischen Gründen wirkt ein Flachdach zurückhaltender. Das Flachdach kann somit eleganter in das Vordach der Eingänge geführt werden.
- Eine Satteldachausbildung mit DN 20° wie beim Haupthaus würde zu einem unnötigen größeren Volumen führen.
- Eine Satteldachausbildung mit DN 10° nach Satzung würde zu zwei unterschiedlichen Dachneigungen (Haupthaus und Carport) führen, was zu einem unharmonischen Erscheinungsbild führen würde.
- In der näheren Umgebung befinden sich vergleichbare Gebäude (Garagen mit Flachdach), diese Bezugsfälle stellen eine weitere Begründung für die beantragte Abweichung dar.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.
Abstimmung: ______.______
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmung: ______.______
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham bzgl. des Flachdachs des Doppelcarports zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2020 09:43 Uhr