Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung "Lehenweg"
Grundstück: Fl. Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29
Bauherr: Elisabeth Bergmann
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.07.2018 zum Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung der Garage wurde der Antragstellerin anheimgestellt, einen Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu stellen, da das Hauptgebäude nicht den Festsetzungen der Satzung entspricht.
Das im Jahr 2000/2001 errichtete Wohngebäude wurde entgegen den Festsetzungen der Satzung und des genehmigten Bauantrags, die jeweils eine Wandhöhe von max. 6,30 m vorsehen, mit einer Wandhöhe von 6,80 m errichtet. Einem Tekturantrag, verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung, wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 13.12.2001 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Einen Antrag auf Änderung der Satzung lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 10.06.2002 ab. Einen Antrag auf Duldung des zu hoch errichteten Hauses lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 26.03.2007 ab. Am 12.04.2007 wurde dem Landratsamt Miesbach vom Bürgermeister mitgeteilt, dass noch Sondierungs-gespräche geführt werden. Seitdem wurde weder von Seiten der Gemeinde noch von Seiten des Landratsamtes etwas veranlasst.
Im Januar 2009 teilte das Landratsamt mit, dass aus Sicht des Landratsamtes ein Rückbau aufgrund der Gesamtumstände und insbesondere aufgrund der bereits verstrichenen Zeit als unverhältnismäßig erscheint. Die Befürchtung des Gemeinderats, die weiteren Grundstücks-eigentümer im Geltungsbereich der Satzung würden dem Beispiel der Familie Bergmann folgen ist bisher nicht eingetreten. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise, der knappen Verfügbarkeit von Baugrund und des Grundsatzes des § 1 a BauGB zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sind bauliche Maßnahmen zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruch-nahme von Flächen zu nutzen. Dazu zählt u.a. auch die Wohnnutzung eines Dachgeschosses oder die Aufstockung bestehender Gebäude.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu ändern und die Festsetzungen zu Parzelle II den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie die zusätzlichen Änderungen entsprechend dem Bauantrag vom 18.07.2018 einzuarbeiten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ zu ändern und die Festsetzungen zu Parzelle II den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie die zusätzlichen Änderungen entsprechend dem Bauantrag vom 18.07.2018 einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.02.2020 09:43 Uhr