Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und Dachgeschossanhebung an einem bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude;
Grundstück: Flur-Nrn.: 1141/0, 1146/0, Gem. Hausham, Kasten 5
Bauherr: Bramböck Hans-Peter
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte an das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude (11,77 m x 8,02 m) ein Wohnhaus mit den Maßen 10,99 m x 7,99 m anbauen. Das Gebäude ist damit insgesamt 22,76 m lang. Das Dach des Bestandsgebäudes wird an den Neubau angepasst und der Dachstuhl um 1 Meter angehoben. Dadurch ergibt sich eine Wandhöhe von 4,90 m mit einer Dachneigung von 20°.
Das Anwesen liegt im Außenbereich, ausgewiesen im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange (z.B. Flächen-nutzungsplan) nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Hier handelt es sich um die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes durch den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, sofern die Privilegierung vorliegt und die geplante Wohnung dem landwirtschaftlichen Zweck dient.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Hans Bramböck ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:51 Uhr