Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung
- Änderungs-/Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Peter Leitner jun. möchte auf der westlichen Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 12/0, Nähe Fehnbachstraße ein Wohnhaus errichten. Geplant ist eine Wohnfläche von ca. 115 m².
Die betreffende Fläche liegt bereits in der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ (§ 34 Abs. 4 BauGB) und ist bisher als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung erforderlich und es muss ein entsprechendes Baufenster für das Wohnhaus aufgenommen werden. Zusätzlich wird für den geplanten Bau eine Ausgleichsfläche benötigt.
Es ist eine Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet nötig, dies wird aber im Bauantrags-verfahren vom Landratsamt Miesbach geprüft.
Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ zu ändern, um den Bau des geplanten Wohnhauses zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 2. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Hans Meier, Oskar-von-Miller-Str. 34, 83714 Miesbach beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbach
straße“ zu ändern, um den Bau des geplanten Wohnhauses zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 2. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Hans Meier, Oskar-von-Miller-Str. 34, 83714 Miesbach beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:51 Uhr