Neubau eines Dreispänners; Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Grundstück: Flur-Nr. 715/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 715/5, Jahnschanze 7, abreißen und statt dessen einen Dreispänner mit Garagen errichten. Der geplante Baukörper hat die Maße 19,72 m x 11,61 m, Wandhöhe 6,47m.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Bauwerk in die umgebende Bebauung ein.

Allerdings befindet sich das Grundstück westlich der Schlierach am südwestlichen Ortsrand von Hausham und grenzt unmittelbar an den Außenbereich an.
Grundsätzlich endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung. Es kommt dabei nicht auf die Grundstücksgrenzen an, was zur Folge hat, dass das Grundstück, selbst wenn es bebaut ist, nicht in seiner vollen Ausdehnung dem Bebauungszusammenhang zuzurechnen ist und die sich an die Bebauung anschließende Gartenfläche im Außenbereich befindet. Zulässig sind in diesem Bereich dann nur noch Nebenanlagen. Unmaßgeblich ist dabei auch, dass sich das Grundstück laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet befindet.

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens müsste deshalb zuerst Baurecht geschaffen werden, z.B.  durch den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB. Möglich wäre der Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Mit dieser Satzung werden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt. Die bereits bebauten Grundstücke Jahnschanze 1 – 7 werden planungsrechtlich bereits jetzt als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ beurteilt und somit dem Innenbereich zugerechnet. Mit der Klarstellungssatzung soll klargestellt werden, dass sich der Innenbereich bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 715/5 erstreckt. Sinnvoll ist es, in diesem Zusammenhang auch das westlich angrenzende Grundstück Flur-Nr. 717/3 in seiner vollen Größe in die Satzung mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Grundstücke Flur-Nrn. 715/5 und 717/3.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Grundstücke Flur-Nrn. 715/5 und 717/3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2019 08:22 Uhr