Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners; Grundstück: Flur-Nr. 660/5 und 660/32, Gem. Hausham, Kaiserweg Bauherr: Holzfurtner Walter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, auf den Grundstücken Flur-Nrn. 660/5 und 660/32 einen Dreispänner mit Stellplätzen zu errichten. Das Gelände auf den Grundstücken fällt von Norden nach Süden sowie von Westen nach Osten jeweils ab.  Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Der Dreispänner ist insgesamt 21,90 m lang und 10,99 m breit. Die durchschnittliche Wandhöhe je Haus beträgt 7,55 m mit einer Dachneigung von 22° und einem Quergiebel an der Westseite jeden Hauses.
Die nähere Umgebung der Baugrundstücke ist geprägt von Einfamilienhäusern, aber auch von Mehrfamilienhäusern. Vor allem südlich im Bereich der Naturfreundestraße befinden sich größere Mehrfamilienhäuser, so dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung ist gesichert.

Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.

Die Höhenlage der einzelnen Häuser orientiert sich an der natürlichen Geländeoberfläche des östlichen Grundstücksbereichs, so dass im westlichen Grundstücksbereich auch größere Abgrabungen nötig werden können, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen.  
Die Abstandsflächen sowie die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr