Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 12/2, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 32 Bauherr: Bliss Hans-Joachim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, sein bestehendes Einfamilienhaus zu sanieren und gleichzeitig den erdgeschossigen östlichen Anbau aufzustocken.

Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist dieses Grundstück als Dorfgebiet festgesetzt.

Bei der Sanierung wird der derzeit eingeschossige Anbau aufgestockt. Dabei wird an der nördlichen Gebäudeseite der vorhandene Vorsprung abgebrochen und die Außenwand bündig zum Hauptgebäude ausgeführt.
Die Firsthöhe  des Anbaus wird dem Dachfirst des Hauptgebäudes angeglichen. Die Dachneigung des Anbaus beträgt 19°. Änderungen an der Dachgestaltung des Hauptgebäudes werden nicht ausgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr