Bauantrag zur Umnutzung des Erdgeschosses von Verkaufsladen zu Tagescafe; Grundstück: Flur-Nr. 1363/2, Gem. Hausham, Dr.-Franz-Langecker-Straße 1 Bauherr: Mayer Florian


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Geschäft (ehemaliges Schreibwarengeschäft) in ein Tagescafe mit dazugehörigem Gastraum umzunutzen.  
Das Grundstück Fl.Nr. 1363/2 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI – Mischgebiet ausgewiesen.

Dazu wird die derzeitige Eingangstüre geschlossen und durch ein festes Wandteil ersetzt. Gleichzeitig wird auf der Westseite für die Freischankfläche eine Außentüre eingebaut.
Ansonsten finden nur geringfügige bauliche Änderungen innerhalb des Gebäudes statt, die für die geplante Umnutzung nicht relevant sind. Änderungen im Bereich der bestehenden Wohnungen finden ebenfalls nicht statt.
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Gaststätten je 10 m² Gastraumfläche 1 Stellplatz erforderlich. Für die beantragte Umnutzung von 29,04 m² sind somit 3 Stellplätze zu errichten.
Bisher sind für den ehemaligen Laden 2 Stellplätze nachgewiesen.
Somit ist für die Umnutzung in das Tagescafe ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen.

Außerdem soll eine Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank Hausham, errichtet werden. Der Zugang zur Freischankfläche erfolgt über die beantragte Außentüre im vorderen Bereich in Richtung Kreuzweg. Da die Freischankfläche auf öffentlichem Straßengrund geplant ist handelt es sich um eine Sondernutzung.

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Fahren, Parken, Gehen) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf nach Art. 18 Abs. 1 BayStrWG der Erlaubnis und darf erst nach deren Erteilung ausgeübt werden.

Zwischen der Sondernutzung (Freischankfläche) und dem Fahrbahnrand ist genügend Platz zu lassen, um Fußgänger und Cafe-Gäste vor dem Fahrverkehr zu schützen. Um die Freischankfläche samt der dazugehörigen Wegefläche optisch von der öffentlichen Straße „Dr.-Franz-Langecker“ zu trennen, ist eine bauliche Abgrenzung (Blumentröge, kleiner Zaun) vorzunehmen, um die Sicherheit für die Gäste sowie den Fahrverkehr zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung einer Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank Hausham zu.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Gebühren für die Sondernutzung zu erheben.


Abstimmung:                                                ................. : ………………. ____________


Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.


Abstimmung:                                                ................. : ………………. ____________

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der Errichtung einer Freischankfläche an der Westseite des Gebäudes, angrenzend an die Filiale der Volksbank Hausham zu.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Gebühren für die Sondernutzung zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Ein zusätzlicher Stellplatz sowie eine Stellplatzablöse werden nicht gefordert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr