Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Kfz-Stellplätzen;
Grundstück: Flur-Nr. 1331/0, Gem. Hausham, Nähe Althausham
Bauherr: Johann Faltlhauser
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt, in einem Vorbescheid die Errichtung von einem Einfamilienhaus auf Flur-Nr. 1331/0, nahe Althausham, in die vorhandene landwirtschaftliche Fläche planungsrechtlich zu überprüfen.
Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,24 m x 9,00 m.
Fragen der Erschließung sowie abstandsflächenrelevante Fragen sollen erst im späteren Genehmigungsverfahren behandelt werden.
Das Grundstück liegt nach Ansicht der Verwaltung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Das gesamte Grundstück liegt jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“.
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlos-senheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebiet Althausham ist geprägt durch eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern und durch landwirtschaftliche Anwesen.
Der Antragsteller beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und den darin enthaltenen Fragen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:
Fragen:
1. Ist es planungsrechtlich zulässig, auf dem dargestellten Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten?
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.
2. Ist die Bebaubarkeit mit einer Einbeziehungssatzung möglich?
Aus Sicht der Gemeinde Hausham ist keine Einbeziehungssatzung für das geplante Bauvorhaben notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein zusätzliches Bauantragsverfahren erforderlich ist, in dem die Erschließung geregelt werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 10:01 Uhr