Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels an das bestehende Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1202/23, Gem. Hausham, Tratberg III 9 Bauherr: Josef Langenwalter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Langenwalter beantragt an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses im Dachgeschoss die Errichtung eines Quergiebels.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem reinen Wohngebiet (WR).

Der Quergiebel soll mit einem Kupferdach eingedeckt werden, die Dachneigung des Quergiebels beträgt 18°.

Der § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham schreibt vor, dass die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken sind. Für Blechdächer kann die Gemeinde Hausham eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Daher wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt.

Die Dacheindeckung wird wie folgt begründet:

Die Kehlen und Ortgänge des geplanten Quergiebels müssen abdichtungstechnisch verblecht werden. Deshalb wird die kleine restliche Dachfläche komplett mit dem gleichen Material (Kupfer) verblecht. Die Blecheindeckung stört nicht das Gesamtbild der Umgebung. Daher sind keine städtebaulichen Spannungen zu erwarten und auch nachbarschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 S. 2 der gemeindlichen
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….


Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 S. 2 der gemeindlichen
Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 10:01 Uhr