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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt an der Ostseite seines Reiheneckhauses einen erdgeschossigen Anbau mit den Maßen 13,61 m x 6,13 m, Wandhöhe 2,95 - 3,49 m, wobei der Anbau im Norden auf einer Länge von 4,10 m nur eine Breite von 4,50 m aufweist. Das Dach soll als Pultdach mit Blecheindeckung und einer Neigung von 5° ausgestaltet werden. Der nördliche Teil des Anbaus soll eine Garage werden, der südliche Teil soll als Wohnraum mit Arbeitszimmer dienen. Die Fensterflächen des Wohnraums sollen möglichst groß und ohne Glasteilungen ausgeführt werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Geißstraße“.
Der Bebauungsplan sieht im Bereich des geplanten Anbaus einen 15 m x 3 m großen Bauraum für erdgeschossige Anbauten mit Pultdach vor. Diese Anbauten waren ursprünglich als Geräte-häuschen für die 6 Reihenhäuser geplant, wurden aber nicht gebaut. Der beantragte Anbau überschreitet die östlichen Baugrenzen um bis zu 3,13 m.
Für den geplanten Anbau wird deshalb eine Befreiung von den Baugrenzen beantragt.
Die Dachform entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans, allerdings sieht der Bebauungsplan nur für Balkon- und Laubengangüberdachungen Blecheindeckungen vor. In allen anderen Fällen ist die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes – Gestaltungssatzung – einschlägig. Gemäß Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder … einzudecken. Für Blechdächer kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Dacheindeckung bedarf einer Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung. Begründet wird die Blecheindeckung mit der geringen Dachneigung des Pultdaches, die aber aufgrund des ostseitigen Bestandsfensters im 1. OG nicht steiler sein kann.
Ein Grundgedanke des Bebauungsplans war es, den Verkehr weitgehend aus dem Bebauungsplangebiet herauszuhalten. Die Haupterschließung des Bebauungsplangebiets beschränkt sich vorwiegend auf den Nordteil des Baugebietes, in dem auch die Parkpalette errichtet wurde. Allerdings wurden im Laufe der Jahre bereits zusätzliche Garagen v.a. im Bereich der westlichen Ein-/Zweifamilienhäuser errichtet und die Zuwegung entlang der Reihenhauszeile Seiersberger Straße 10 – 20 wird von allen Eigentümern auch für den Kfz-Verkehr genutzt. Eine Garage widerspricht damit nicht mehr dem Grundgedanken des Bebauungsplans.
Ein weiteres Ziel des BPL war neben einem einheitlichen Erscheinungsbild des Plangebietes die passive Nutzung der Sonnenenergie zur Wärmeenergieversorgung. Der Anteil an Glas an der Südfassade darf deshalb 30% der Fassadenfläche nicht unterschreiten. Gleichzeitig sind die Fensterflächen nach 1,0 m zu unterteilen. So gut wie alle Fenster im Plangebiet sind der Breite nach unterteilt, einige Fenster zusätzlich in der Höhe. Die dargestellte 4-Meter-Fensterfront besteht aus 4 Gl
aselementen, wodurch eine Unterteilung der Glasfront nach 1 m entsteht.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Geißstraße“ bzgl. der Baugrenzen zu.
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Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Blecheindeckung zu.
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Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
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Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Geißstraße“ bzgl. der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Blecheindeckung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr