Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit Dachterrasse
Grundstück: Flur-Nr. 1190/22, Gem. Hausham, Wörnsmühler Straße 4
Bauherr: Busch Verena
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Busch möchte auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 1190/22, Wörnsmühler Straße 4a eine Doppelgarage errichten und das Flachdach als Dachterrasse nutzen. Die Doppelgarage hat eine Fläche von 7,00 m x 6,00 m. Die Dachterrasse ist vom Obergeschoss des Gebäudes und über eine Außentreppe zugänglich.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. In der letzten Änderung wurde ein Baufenster für einen Carport/Garage geschaffen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Generell ist die Errichtung sowohl einer Garage im vorgesehenen Baufenster als auch einer Terrasse zwar verfahrensfrei, da es sich hier aber um den Ausbau eines Garagendachs zu einer Dachterrasse handelt, gilt die gesamte Anlage nicht mehr als unbedeutend und unterliegt der Genehmigungspflicht.
Zudem wird für die Nutzung der Dachterrasse auf dem Flachdach eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind die Dächer von Garagen als Sattel- oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° auszubilden. Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, z.B. zur besseren Einbindung in den Bestand und bei starker Hangneigung. Die Garage ist an das Hauptgebäude angebaut. Die durch die Nutzung als Dachterrasse erzielte gestalterische Wirkung ist vertretbar.
Für Dachterrassen wurde auch in anderen Fällen schon Abweichungen zugestimmt, um die sinnvolle Nutzung der Dachfläche zu ermöglichen. Einer Abweichung für die Nutzung als Dachterrasse könnte auch hier zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Dachterrasse auf der Garage zu.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Beschluss
1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Dachterrasse auf der Garage zu.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr