Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Einbau von 2 Wohneinheiten; Grundstück: Flur-Nr. 1031/1, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 9 Antragsteller: Hösl Kathrin und Luger Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller planen, das bestehende Haus umzubauen und zu vergrößern, um dadurch 2 Wohneinheiten zu erhalten. Der bestehende, 11,24 m x 7,86 m große Baukörper soll mit einem 7,70 m x 6,52 m großen Querbau nach Osten hin erweitert werden. Der Quergiebel (Dachneigung 25°) passt sich dabei in der Firsthöhe dem Bestandsbau an. Zudem ist noch ein 4,49 m x 7,70 m großer eingeschossiger Anbau geplant. Das Dach des Anbaus dient als Dachterrasse für den neu errichteten Querbau.
Der Gesamtbaukörper hat damit eine überbaute Grundfläche von ca. 171 m².

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet und die umgebende Bebauung besteht überwiegend aus Doppel- und kleineren Mehrfamilienhäusern.
Die Erschließung ist gesichert, die benötigten Stellplätze werden als eine Dreifachgarage und ein Stellplatz an der südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen gegen das Bauvorhaben nicht.

Östlich des Grundstückes fließt der Nagelbach. Der Nagelbach ist ein Gewässer III. Ordnung und von der Gemeinde zu unterhalten. Aufgrund einer Inaugenscheinnahme scheint es, dass der Bachlauf aufgrund der Uferverbauung, die vermutlich durch die Voreigentümer ausgeführt wurde, geradliniger durch das Grundstück verläuft und der Abstand der nordöstlichen Hausecke des Neubaus zum Bach damit größer als 3,36 m ist. Ein Zugang für Unterhaltsmaßnahmen durch die Gemeinde bzw. den von der Gemeinde beauftragten Dritten ist zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für Pflegemaßnahmen am Nagelbach muss ein mindestens 3 Meter breiter Zugang zum Nagelbach gewährleistet sein.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für Pflegemaßnahmen am Nagelbach muss ein mindestens 3 Meter breiter Zugang zum Nagelbach gewährleistet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr