Friedhofsweg; Änderung der Beschilderung des Friedhofswegs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Es wurde der Antrag gestellt, dass die Beschilderung auf dem beschränkt öffentlichen Weg Nr. 17, Friedhofweg, geändert wird von „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ in „Gehweg“ mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. 
Die Breite des Weges beträgt auf der gesamten Länge etwa 2,30 m. Mittig ist eine Ausweiche vorhanden. Der Weg befindet sich im Eigentum von Eham Andreas, Müller zu Kasten 1.

Mit der Anordnung vom 08.09.1983 wurde der Friedhofweg als gemeinsamer Geh- und Radweg gewidmet und dementsprechend mit dem Zeichen 244 StVO beschildert. Das bedeutet:  Fußgänger und Radfahrer sind verpflichtet, auf diesem Weg zu gehen und zu fahren. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur bei straßenbegleitenden Geh- und Radwegen

Die Änderung der Beschilderung in Gehweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zeichen 239 StVO in Verbindung mit dem Zeichen 1022-10 StVO) würde bedeuten:
Fußgänger sind verpflichtet, diesen Weg zu gehen und Radfahrer können diesen Weg fahren, müssen aber nicht. 

Es wurde sowohl mit der PI Miesbach als auch mit dem für die überregionale Beschilderung der Radwege im Landkreis zuständigen Sachbearbeiter bei der ATS Rücksprache gehalten. Beide haben übereinstimmend sinngemäß folgende Beurteilung abgegeben:

Aus hiesiger Sicht bringt eine Veränderung der Beschilderung, wie vorgeschlagen, in der Praxis keine Änderung der tatsächlichen Nutzung durch Radfahrer mit sich. Eine Ableitung der Radfahrer mittels Wegweiser ist eine reine Empfehlung und wird wohl von der Mehrheit der Radfahrer nicht angenommen. 

Gleichzeitig würde der Radverkehr dann – zumindest per Wegweiser – über die Straße "Müller zu Kasten" geführt, welche das Betriebsgelände eines holzverarbeitenden Betriebes durchschneidet. Hier findet betriebsinterner Verkehr mit Transportfahrzeugen aller Art statt, welche konstruktionsbedingt unübersichtlich sind. Dies stellt sowohl für den Radverkehr als auch für den Besitzer des holzverarbeitenden Betriebs ein erhebliches Verkehrsrisiko dar und bedürfte zahlreicher Schutzmaßnahmen. Im übrigen Verkehrsraum wird in der Regel versucht, derart unterschiedliche Verkehrsarten wie hier Radverkehr und unübersichtliche Arbeitsmaschinen räumlich zu trennen, um mögliche Unfallgefahren zu minimieren.

Sollte man im weiteren den Radverkehr gänzlich von diesem Weg fernhalten wollen, bedürfte es einer baulichen Einrichtung, welche aber auch ein unüberwindbares Hindernis für Kinder auf Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer etc. wäre.

Empfohlen wird von beiden Behörden, den Weg zeitnah auszubessern und im Idealfall auf eine Breite von durchgehend 2,50 m auszubauen oder zu asphaltieren.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Beschilderung des Friedhofwegs zu ändern in „Gehweg“ mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ – Zeichen 239 StVO in Verbindung mit dem Zeichen 1022-10 StVO.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Beschilderung des Friedhofwegs zu ändern in „Gehweg“ mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ – Zeichen 239 StVO in Verbindung mit dem Zeichen 1022-10 StVO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr