Haushalt 2022; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 05.05.2022 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 4. April 2022 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2022 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.
Beschlussvorschlag
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.630.600 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.740.100 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 4.111.800 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Beschluss
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.630.600 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.740.100 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 4.111.800 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2022 10:09 Uhr