Bebauungsplan Nr. 6 "Rathausstraße"; Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1170/69, Gem. Hausham, Blumenstraße 17 Antragsteller: Kreuzer Thomas und Celine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1170/69 den Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ in einem reinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben entspricht mit den Maßen 15 m x 10,49 m, Wandhöhe 6,50 m und einer Dachneigung von 23° den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“, 5. Änderung. Allerdings liegt der auf der Nordseite geplante erdgeschossige Erker außerhalb der Baugrenzen. Die jeweils 1,30 m tiefen Balkone im 1. OG und im DG liegen ebenfalls außerhalb der Baugrenzen, allerdings dürfen gemäß den textlichen Festsetzungen Balkone und ihre Abstützungen die Baugrenzen um bis zu 1,50 m überschreiten. 
Die Doppelgarage liegt innerhalb der Baugrenzen, die beiden weiteren Parkplätze werden als offene Stellplätze angelegt. 

Für die Errichtung des Erkers ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn 
       die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
-        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
       die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und
-        wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der 3,50 m x 1,37 m große Erker befindet sich unterhalb des Balkons im DG. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt, die Genehmigung des Erkers ist auch städtebaulich vertretbar und beeinträchtigt die Nachbarn nicht. Zudem sind gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans untergeordnete Bauteile zulässig. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für den Anbau des Erkers wird eine Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für den Anbau des Erkers wird eine Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2022 07:41 Uhr