Außenbereichssatzung Fehn / Ed;
Antrag auf Änderung der Satzung zur Errichtung einer Garage
Grundstück: Flur-Nr. 923/1, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 56
Antragsteller: Köpferl Andreas
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine Dreifachgarage mit den Maßen 9 m x 6 m, Wandhöhe 3 m, Firsthöhe 4,12 m und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 22° errichten.
Die Dreifachgarage soll der Unterbringung der eigenen Fahrzeuge sowie dem Abstellen landwirtschaftlicher Geräte dienen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Fehn / Ed. Diese sieht für bauliche Anlagen Baugrenzen vor.
Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, müßte die Satzung geändert werden und Baugrenzen entsprechend dem beiliegenden Lageplan eingezeichnet werden.
Die Satzung befindet sich derzeit im Änderungsverfahren zur 4. Änderung, das noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufnahme eines Baufensters für die gewünschte Garage könnte in das laufende Bauleitplanverfahren mit einbezogen werden.
Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 923/1 in das laufende Änderungsverfahren der Außenbereichssatzung Fehn / Ed mit einzubeziehen und ein Baufenster für die geplante Dreifachgarage zu schaffen. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 923/1 in das laufende Änderungsverfahren der Außenbereichssatzung Fehn / Ed mit einzubeziehen und ein Baufenster für die geplante Dreifachgarage zu schaffen. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 10:32 Uhr