Vorstellung des Konzeptes für Bio Toiletten im Landkreis Miesbach
Entscheidung über die Beteiligung der Gemeinde Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die Regional Entwicklung Oberland (REO) wurde im gesamten Landkreis Miesbach unter den Gemeinden Kreuth, Hausham, Bayrischzell, Waarkirchen, Holzkirchen und Schliersee die Anschaffung von Biotoiletten koordiniert.
Die Maßnahme soll für die einmaligen Kosten durch das LEADER Programm gefördert werden. Hierzu wird die REO die Projektträgerschaft übernehmen. Die Zweckbindungsfrist der Förderung beträgt fünf Jahre.
In der Gemeinde Hausham sind zwei Standorte geplant. Der erste Standort wäre am Wanderparkplatz in Richtung Huberspitz / Gindelalm und der zweite wäre im Bereich Haidmühl.
Eine Biotoilette (auch Trockentoilette) ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt in einem Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet werden.
Für die Anschaffung der Toiletten fand bereits im Frühjahr dieses Jahrs eine öffentliche Ausschreibung statt. Hieraus wurde in gemeinsamer Abstimmung das wirtschaftlichste und fachlich geeignetste Angebot ausgewählt.
Nach diesem Angebot belaufen sich die einmaligen Kosten auf 3.800 € pro Toilette vor Abzug der Förderung und die monatlichen Kosten auf 190 € bei der Full Service Variante. Die Full Service Variante sieht eine Pflege der Toiletten zwei Mal wöchentlich vor und wird von der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, unter Vorbehalt der LEADER Förderung der Umsetzung des Projektes in dem oben genannten Kostenrahmen zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt, mindestens für die Zweckbindungsfrist den dauerhaften Betrieb und den Unterhalt der Toiletten auf Ihrem Gebiet entsprechend des geschlossenen Kooperationsvertrages sicher zu stellen. Alle laufenden und unerwarteten Kosten zur Sicherstellung des Betriebs trägt die Gemeinde Hausham.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, unter Vorbehalt der LEADER Förderung der Umsetzung des Projektes in dem oben genannten Kostenrahmen zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt, mindestens für die Zweckbindungsfrist den dauerhaften Betrieb und den Unterhalt der Toiletten auf Ihrem Gebiet entsprechend des geschlossenen Kooperationsvertrages sicher zu stellen. Alle laufenden und unerwarteten Kosten zur Sicherstellung des Betriebs trägt die Gemeinde Hausham.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2023 10:18 Uhr