Bayerisches Straßen- und Wegegesetz;
Widmung Bahnwege im Bereich Lehen und Haidmühl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die Schließung zweier unbeschrankter Bahnübergänge zwischen Lehen und Mühlstatt mussten für die Zufahrbarkeit aller durch diese Bahnübergänge bisher erschlossenen Grundstücke zwischen der Bahnlinie und der östlich gelegenen Schlierach zwei neue Wirtschaftswege angelegt werden.
Die Baumaßnahmen zur Errichtung der beiden Wege wurden im Sommer 2022 durchgeführt. Nach der Abnahme der Bauleistungen im Januar 2023 ist die Baumaßnahme nun endgültig abgeschlossen.
Nun müssen beide Wege noch offiziell zu beschränkt-öffentlichen Feld- und Waldwegen gewidmet werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Widmung mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ zu widmen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die beiden neuen Wirtschaftswege zwischen Lehen und Mühlstatt bis zur Gemeindegrenze nach Miesbach im Bereich Haidmühl als beschränkt-öffentliche Feld- und Waldwege mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsbeschränkung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die beiden neuen Wirtschaftswege zwischen Lehen und Mühlstatt bis zur Gemeindegrenze nach Miesbach im Bereich Haidmühl als beschränkt-öffentliche Feld- und Waldwege mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsbeschränkung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 14:14 Uhr